„zu treuen Handen – der Notar
als Treuhänder“
Beim Wort „Treuhänder“ kommen einem Gedanken an „Treue“ und „Vertrauen“ - und genau darum geht es!
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrrad verkaufen, gibt Ihnen der Käufer das Geld (den Kaufpreis) und sie das Fahrrad (die Ware). Wie aber geht das beim Kauf eines Grundstückes? Der Verkäufer hätte gerne sein Geld (den Kaufpreis), bevor der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Der Käufer möchte gerne als Eigentümer des Grundstückes im Grundbuch eingetragen sein, bevor er den Kaufpreis bezahlt.
Der Notar als Treuhänder von Käufer und Verkäufer (und oft auch der Banken) steht vermittelnd in der Mitte: Der Käufer bezahlt den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto des Notars. Damit ist für den Verkäufer klargestellt, daß der Kaufpreis zur Verfügung steht und der Käufer einseitig darüber nicht mehr verfügen kann. Der Kaufpreis wird umgehend an den Verkäufer ausbezahlt, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen laut dem Vertrag erfüllt sind. Damit ist für den Käufer klargestellt, daß der Verkäufer den Kaufpreis erhält, wenn der Eigentumsübertragung keine Hindernisse (mehr) im Weg stehen!
|